
Klasse B
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt sind.
Mindestalter: 17 Jahre (BF17) , 18 Jahre
Vorbesitz: keine
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, prakt. Prüfung
Befristung: 15 Jahre
Einschluss: Klasse AM u. L
Anhänger:
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. Bei Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ist die zulässige Gesamtmasse der Kombination auf 3.500 kg begrenzt

