


Vor allem für Menschen mit Handicap ist die selbstständige Mobilität enorm wichtig und daher ist es uns in unserer Fahrschule ein besonderes Anliegen, diesen zu neuer Mobilität zu verhelfen.
Falls Sie noch keinen Führerschein haben, läuft die Ausbildung genauso ab wie für jeden anderen Fahranfänger auch, nur dass die praktische Ausbildung auf einem speziellen Fahrzeug stattfindet.
Mit unserem behindertengerecht ausgestattetem Fahrzeug sind wir in der Lage diese spezielle Ausbildungsform für die verschiedensten Handicaps in unserer Fahrschule anzubieten.
Wir bereiten Sie optimal auf die Teilnahme am Straßenverkehr vor.
wir helfen Ihnen das jeder Handgriff sitzt und die Auflagen gemäß der Festsetzung und aller Vorschriften StVO, FeV, StVG und StGB berücksichtigt.
Wir trainieren mit Ihnen auf unserem Fahrzeug die Handhabung der notwendigen Umrüstungen und begleiten Sie zu Ihrer Fahrprobe und Auflagenfestsetzung beim TÜV-Süd






Straßenverkehrsordnung (StVO)
§1 Grundregel


§ 2 Fahrerlaubnis und Führerschein
§ 3 Entziehung der Fahrerlaubnis