Klasse A2

Klasse A2

 

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt und nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Mindestalter:   18 Jahre

Vorbesitz: keine

Einschluss: Klasse A1 und AM

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung, prakt. Prüfung

Bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung.