
Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt und nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: keine
Einschluss: Klasse A1 und AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, prakt. Prüfung
Bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung.

