
Klasse A
- a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
- b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter zu a) : 24 Jahre (für Direkteinstieg) 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
Mindestalter zu b) : 21 Jahre
Vorbesitz: keine
Einschluss: Klasse A2, A1, AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, prakt. Prüfung
Bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung.

