Klasse A

Klasse A

 

  1. a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
  2. b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter zu a) :   24 Jahre (für Direkteinstieg) 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)

Mindestalter zu b) :   21 Jahre

Vorbesitz: keine

Einschluss: Klasse A2, A1, AM

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung, prakt. Prüfung

Bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung.