Klasse B

Klasse B

 

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt sind.

Mindestalter:   17 Jahre (BF17) , 18 Jahre

Vorbesitz: keine

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung, prakt. Prüfung

Befristung: 15 Jahre

Einschluss: Klasse AM u. L

Anhänger:
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. Bei Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ist die zulässige Gesamtmasse der Kombination auf 3.500 kg begrenzt